- Werkstoffe: Unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S275
- Erzeugnisdicken ≤ 22 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf-
u.Fußplatten ≤ 30 mm
- Schweißprozesse: manuelle und teilmechanische Verfahren,
ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen
- alle Bauteile der Klasse A und vorwiegend ruhend beanspruchte
-- Vollwand- und Fachwerkträger bis 20 m Stützweite und Stützen in
Gelenk- oder Rahmenbauweise für eingeschossige Gebäude
-- Maste und Stützkonstruktionen bis 20 m Höhe-- Stahlschornsteine
des Abmessungsbereichs II nach DIN V 4133
-- Behälter und Silos aus Blechen ≤ 8 mm Dicke
-- Treppen, Laufstege, Bühnen mit Verkehrslasten ≤ 5 kN/m2
-- Geländer mit Horizontallast in Holmhöhe > 0,5 kN/m
-- Gerüste
-- andere Bauteile vergleichbarer Art und Größenordnung
Es sind geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prüfung muß den Einsatzbereich des Schweißers voll abdecken. Für Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist die Zusatzprüfung nach DIN 18808 erforderlich.
Der Betrieb muß als Schweißaufsicht zumindest eine, dem Betrieb ständig angehörende Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVSIIW/EWF 1170 (Schweißfachmann) oder gleichwertiger Ausbildung haben.
Der Betrieb muß die Standard-Qualitätsanforderungen nach ISO 3834-3 erfüllen.
Torwerk Weimar GmbH, Otto-Schott-Strasse 3, D-99427 Weimar / Tel.: +49 3643-900-700, Fax: +49 3643-900-715, Mail: info@torwerk.de