Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2008-11


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Klasse B
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Geltungsbereich Klasse B:

- Werkstoffe: Unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S275

- Erzeugnisdicken ≤ 22 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf-  

  u.Fußplatten ≤ 30 mm

- Schweißprozesse: manuelle und teilmechanische Verfahren,

  ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen

- alle Bauteile der Klasse A und vorwiegend ruhend beanspruchte

  -- Vollwand- und Fachwerkträger bis 20 m Stützweite und Stützen in    

     Gelenk- oder Rahmenbauweise für eingeschossige Gebäude

  -- Maste und Stützkonstruktionen bis 20 m Höhe-- Stahlschornsteine

     des Abmessungsbereichs II nach DIN V 4133

  -- Behälter und Silos aus Blechen ≤ 8 mm Dicke

  -- Treppen, Laufstege, Bühnen mit Verkehrslasten ≤ 5 kN/m2

  -- Geländer mit Horizontallast in Holmhöhe > 0,5 kN/m

  -- Gerüste

  -- andere Bauteile vergleichbarer Art und Größenordnung


Anforderungen an den Betrieb (Klasse B):

Es sind geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prüfung muß den Einsatzbereich des Schweißers voll abdecken. Für Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist die Zusatzprüfung nach DIN 18808 erforderlich.

Der Betrieb muß als Schweißaufsicht zumindest eine, dem Betrieb ständig angehörende Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVSIIW/EWF 1170 (Schweißfachmann) oder gleichwertiger Ausbildung haben.

Der Betrieb muß die Standard-Qualitätsanforderungen nach ISO 3834-3 erfüllen.


Prüfstelle IFW Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung Jena

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